Die Erstellung der Buchhaltungsregelungen
Rechnungslegungspolitik schriftlich gestalten, die der Gegebenheit und der Umstände des Unternehmens am meisten entspricht, inklusive Rechnungslegung-Regelungen.
Innerhalb der Buchhaltungsregelungen müssen die folgenden Regelungen erstellt werden:
1. Inventurregelung und Inventarregelung für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
2. Bewertungsregelung der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten
3. Regelung für Selbstkostenkalkulation
4. Verschrottungsregelung
5. Regelung für Geldbehandlung
6. Kontenbeschreibung
7. Regelung für Belegunterlagen
Die Rechnungslegungspolitik des Unternehmens muss auf Basis der Grundsätze und Bewertungsrichtlinien des Rechnungslegungsgesetzes erstellt werden, die der Gegebenheit und der Besonderheit des Unternehmens am meisten entspricht und die Methoden und Instrumente der Gewährleistung des Gesetzes bestimmt. Die Rechnungslegungspolitik ist die Grundregel für ein Unternehmen, da deren festgelegten Vorschriften verbindlich gelten. Abweichungen sind nur möglich, wenn die Rechnungslegungspolitik dem Gesetz entsprechend verändert und von den Gesellschaftern genehmigt wird.
Daraus folgt, dass die Rechnungslegungspolitik ist nicht anders als das Ergebnis von fundierten Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen von der Gesellschaftsführung getroffen werden. Für die Erstellung und Modifizierung der Rechnungslegungspolitik ist der befugte Vertreter der Gesellschaft verantwortlich.
Die Voraussetzungen bezüglich der Rechnungslegungspolitik:
1. Individuell
2. Vollständig
3. Eindeutig
4. Anwendbar
5. Zeitgemäss
6. Konsequent
Im Fall von Neugründung muss die Rechnungslegungspolitik (inklusive der Regelungen) innerhalb von 90 Tagen nach der Gründung erstellt werden.
Unsere Gesellschaft übernimmt die Erstellung der oben genannten Regelungen gegen eine extra Vergütung.